Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Anmeldung und Teilnahme an Sportturnieren mit Preisgeldausschüttung über FABRA Tournament. Fassung vom 22. Oktober 2026.

Veranstalter: FB Media & Event Solutions e.U., Inhaber Fabian Brandstetter
Fahnsdorf 1, 3644 Emmersdorf, Österreich
E-Mail: brandstetterfabian1@gmail.com
Telefon: +43 677 62433473

Diese Fassung ist an die aktuelle Turnierabwicklung angepasst. Eine abschließende rechtliche Prüfung durch eine qualifizierte Stelle steht noch aus.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Anmeldung und Teilnahme von Verbrauchern an Sportturnieren, die von FB Media & Event Solutions e.U. (nachfolgend „Veranstalter“) organisiert und durchgeführt werden.

Die AGB gelten für sämtliche vom Veranstalter angebotenen Sportturniere, sofern für eine bestimmte Veranstaltung keine ergänzenden, wirksam vereinbarten Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden.

Die konkreten Bedingungen eines Turniers, insbesondere Sportart, Termin, Veranstaltungsort, Nenngeld und Preisgeldregelung, werden in der jeweiligen Turnierausschreibung bekannt gegeben.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogenen AGB und Turnierbedingungen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), bleiben unberührt.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt über FABRA Tournament. Bei kostenpflichtigen Turnieren kommt der Teilnahmevertrag mit erfolgreicher vollständiger Zahlung und der Bestätigung der Anmeldung in der App zustande. Die Zahlung bestätigt die Anmeldung unmittelbar und belegt einen Teilnahmeplatz; eine zusätzliche Freigabe durch den Veranstalter ist nicht erforderlich. Bei kostenlosen Turnieren erfolgt die Bestätigung mit erfolgreicher Anmeldung in der App.

Vor der verbindlichen Anmeldung sind die wesentlichen Turnierbedingungen zugänglich: Veranstalter und Kontakt, Termin, Veranstaltungsort beziehungsweise Ortsvereinbarung, Nenngeld einschließlich verpflichtender Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen, Teilnahmevoraussetzungen, Turnierregeln, ausgeschriebenes Preisgeld samt Anpassungsregel sowie Storno- und gesetzliche Rücktrittsinformationen. Maßgeblich sind die wirksam einbezogenen Angaben der jeweiligen Turnierausschreibung und diese AGB.

Eine Anmeldung ist nur innerhalb der Anmeldefrist und bei verfügbaren Plätzen möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen und relevante Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Die Teilnahme ist persönlich und nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

§ 3 Nenngeld und Zahlungspflicht

Die Höhe des Nenngeldes wird in der jeweiligen Turnierausschreibung angegeben. Bei kostenpflichtigen Turnieren ist es bei der Anmeldung vollständig über die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Zusätzliche verpflichtende Kosten werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Ohne erfolgreiche Zahlung wird bei kostenpflichtigen Turnieren kein Teilnahmeplatz bestätigt. Eine spätere Nichtteilnahme begründet für sich allein keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung; die Stornoregeln und zwingenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 4 Stornierung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Veranstalter stornieren. Die Abmeldung über die App ist möglich, solange die Anmeldung für das Turnier geöffnet ist. Unabhängig davon kann eine eindeutige Storno- oder Rücktrittserklärung per E-Mail an den Veranstalter gerichtet werden; gesetzliche Rechte werden durch die Verfügbarkeit der Abmeldefunktion nicht eingeschränkt.

Bei einer freiwilligen Stornierung durch den Teilnehmer ist eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des für das betreffende Turnier vereinbarten Nenngeldes vorgesehen, sofern und soweit diese Vereinbarung im konkreten Fall rechtlich wirksam ist.

Die Stornogebühr soll den mit der Anmeldung, der Teilnehmerverwaltung, der Reservierung des Teilnahmeplatzes und der Stornierungsabwicklung verbundenen Aufwand pauschal abdecken. Sie darf nicht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung des Teilnehmers führen.

Bei wirksamer Anwendung der 15-%-Stornogebühr werden 85 % des bezahlten Nenngeldes rückerstattet, auf volle Cent gerundet. Bei der Abmeldung über die App wird diese Rückerstattung automatisch über Stripe auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel veranlasst. Die tatsächliche Gutschrift hängt vom Zahlungsdienst und der Bank ab. Bei technischen Schwierigkeiten klärt der Veranstalter die Rückzahlung; der Erstattungsanspruch bleibt bestehen. Bei kostenlosen Turnieren fällt keine Stornogebühr an.

Die Stornogebühr gilt nicht für die wirksame Ausübung eines zwingenden gesetzlichen Rücktrittsrechts, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und die Ausübung keine Kostenpflicht auslöst.

Die Stornoklausel unterliegt der gesetzlichen Inhaltskontrolle und gegebenenfalls dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

Mit der Stornopauschale sind sämtliche Ansprüche des Veranstalters aus dieser freiwilligen Stornierung abgegolten. Über die Pauschale hinaus wird das übrige Nenngeld nicht geschuldet.

§ 5 Gesetzliche Rücktrittsrechte

Ob dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des jeweiligen Vertragsabschlusses.

Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen, kann die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG einschlägig sein.

Soweit diese gesetzliche Ausnahme auf die konkrete Turnierteilnahme anwendbar ist, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer vor Vertragsabschluss über das Nichtbestehen eines solchen Rücktrittsrechts.

Soweit die gesetzliche Ausnahme nicht anwendbar ist, bleiben die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte unberührt.

Eine freiwillige Stornierung nach § 4 und ein gesetzlicher Rücktritt sind rechtlich getrennt zu beurteilen. Für die Ausübung eines wirksamen gesetzlichen Rücktrittsrechts wird keine Stornogebühr verlangt, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

§ 6 Preisgeld und Anpassung an die Teilnehmerzahl

Das Preisgeld wird für jedes Turnier automatisch berechnet und beträgt 80 % der Nenngelder aller bestätigten Teilnehmer. Die verbleibenden 20 % dienen der Deckung der Organisations- und Abwicklungskosten des Veranstalters. Preisgeldberechtigt ist der endgültig festgestellte Sieger des Turniers. Endgültig festgestellt ist ein Ergebnis auch dann, wenn es nach § 8 ohne Reaktion des Gegners innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung in der App automatisch als bestätigt gilt.

Auf der Turnierseite wird das Preisgeld bei voller Auslastung ausgewiesen. Sind nicht alle Plätze belegt, verringert sich das Preisgeld entsprechend der tatsächlichen Zahl bestätigter Teilnehmer.

Auszuzahlendes Preisgeld = Nenngeld × Anzahl bestätigter Teilnehmer × 0,8, auf volle Cent gerundet. Bei Turnieren ohne Nenngeld besteht kein Preisgeld, sofern die Turnierausschreibung nichts anderes vorsieht.

Beispiel: Bei einem Nenngeld von 25 Euro und 12 bestätigten Teilnehmern beträgt das Preisgeld 240 Euro; bei voller Auslastung mit 16 Teilnehmern 320 Euro.

Maßgeblich ist die Zahl der bestätigten, nicht stornierten Anmeldungen bei der administrativen Bestätigung von Turnierende und Preisgeld. Zahlungsoffene oder stornierte Anmeldungen zählen nicht als belegte Plätze. Das auf der Turnierseite vor Abschluss angezeigte aktuelle Preisgeld kann sich durch Änderungen der bestätigten Teilnehmerzahl nach dieser vorab bekannt gegebenen Regel ändern.

Der ausgeschriebene Betrag, die maximale Teilnehmerzahl und die Anpassungsregel werden vor der Anmeldung bekannt gegeben. Nachträgliche Änderungen zum Nachteil bereits angemeldeter Teilnehmer sind nur zulässig, soweit sie wirksam vereinbart werden können; zwingende Verbraucherrechte und bereits erworbene Ansprüche bleiben unberührt. Ein zusätzlich garantiertes Mindestpreisgeld besteht nur bei ausdrücklicher verbindlicher Zusage.

§ 7 Mindestteilnehmerzahl und Durchführung

Für die Durchführung eines K.-o.-Turniers sind mindestens zwei bestätigte Teilnehmer erforderlich. Weitere Durchführungsvoraussetzungen werden gegebenenfalls vor der Anmeldung in der jeweiligen Turnierausschreibung angegeben.

Der Veranstalter kann die Durchführung eines Turniers aus sachlich gerechtfertigten Gründen absagen oder verschieben, insbesondere bei behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken, Unbenutzbarkeit der Sportstätte oder anderen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen.

Wird ein Turnier abgesagt und keine Ersatzveranstaltung vereinbart, werden bereits bezahlte Nenngelder grundsätzlich vollständig rückerstattet. Eine Stornogebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.

Bei einer Verschiebung informiert der Veranstalter die Teilnehmer möglichst zeitnah über den neuen Termin. Gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

Wird ein Turnier nach Beginn abgebrochen, richtet sich die Ermittlung der Wertung und die Behandlung des Preisgeldes nach den vorab veröffentlichten Turnierregeln, soweit diese wirksam vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Ermittlung der Ergebnisse und Auszahlung

Die Gewinner und Platzierungen werden anhand der veröffentlichten Turnierregeln und der offiziell festgestellten Ergebnisse ermittelt.

Das Ergebnis eines Matches wird von einem der beiden Spieler in der App gemeldet. Der andere Spieler kann das gemeldete Ergebnis in der App bestätigen oder ihm widersprechen und dabei sein eigenes Ergebnis eintragen. Stimmt der andere Spieler ausdrücklich zu oder stimmen die Angaben beider Spieler überein, ist das Match sofort offiziell.

Reagiert der andere Spieler nicht innerhalb von 48 Stunden nach Abgabe der Meldung, gilt das gemeldete Ergebnis als endgültig bestätigt; der in der Meldung genannte Spieler ist Sieger dieses Matches und rückt in die nächste Runde vor. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Meldung in der App gespeichert wurde; dieser Zeitpunkt und das Ende der Frist werden in der App angezeigt. Die App prüft offene Meldungen in regelmäßigen Abständen; die automatische Bestätigung tritt mit der ersten Prüfung nach Ablauf der Frist ein.

Eine automatische Bestätigung erfolgt nur, wenn das Match zwischenzeitlich weder bestätigt noch widersprochen wurde. Wird vor Ablauf der Frist widersprochen, wird das Ergebnis nicht automatisch offiziell. In diesem Fall entscheidet der Veranstalter nach Anhörung beider Spieler und Prüfung der verfügbaren Angaben und Nachweise abschließend für den Turnierablauf; gesetzliche Ansprüche und das Recht auf gerichtliche Überprüfung bleiben unberührt (§ 9).

Diese Regeln gelten auch für das Endspiel. Die Bestätigung von Turnierende und Preisgeld durch den Veranstalter bleibt davon unberührt und erfolgt weiterhin ausdrücklich in der App.

Nach Bestätigung des Finalergebnisses bestätigt ein Admin Turnierende und Preisgeld. Die Bestätigung in der App dokumentiert die Freigabe beziehungsweise Abwicklung des Preisgeldes; sie löst derzeit keine automatische Banküberweisung an den Sieger aus. Die tatsächliche Überweisung wird vom Veranstalter nach Prüfung der erforderlichen Angaben vorgenommen.

Der Veranstalter bemüht sich, die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach endgültiger Feststellung der Ergebnisse vorzunehmen. Bei sachlich oder rechtlich begründeten Verzögerungen informiert der Veranstalter den Gewinner über Grund und voraussichtliche Dauer. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Fälligkeiten bleiben unberührt.

Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Gewinner bekannt gegebenes Konto oder über eine andere vom Veranstalter angebotene Zahlungsmethode.

Der Teilnehmer hat die für die Auszahlung erforderlichen Daten richtig und vollständig bekannt zu geben. Der Veranstalter kann im gesetzlich zulässigen Umfang einen Identitätsnachweis verlangen.

Bei begründetem Verdacht auf Ergebnismanipulation oder bei zwingenden rechtlichen Hindernissen kann die Auszahlung bis zur angemessenen Klärung aufgeschoben werden.

Steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Preisgeld richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Teilnahmebedingungen und Fair Play

Die Teilnehmer haben die veröffentlichten Turnierregeln und die sachlich gerechtfertigten Anweisungen der Turnierleitung einzuhalten.

Ist der Austragungsort eines Matches frei wählbar, vereinbaren die beteiligten Spieler eine geeignete und zulässigerweise nutzbare Sportanlage. Kommt keine Einigung über den Austragungsort oder das Matchergebnis zustande, entscheidet der Veranstalter nach Anhörung beider Spieler und Prüfung der verfügbaren Angaben und Nachweise abschließend für den Turnierablauf. Die Entscheidung erfolgt nach den veröffentlichten Turnierregeln und unter Berücksichtigung sachlicher Kriterien, insbesondere Sicherheit und Zumutbarkeit des Spielorts. Gesetzliche Ansprüche und das Recht auf gerichtliche Überprüfung bleiben unberührt.

Unzulässig sind insbesondere Manipulationen, Täuschungsversuche, unerlaubte Ergebnisabsprachen sowie sonstige Handlungen, welche die Fairness oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Turniers beeinträchtigen.

Bei erheblichen Regelverstößen kann der Veranstalter angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, insbesondere Verwarnungen aussprechen oder einen Teilnehmer nach Maßgabe der Turnierregeln ausschließen.

Ein Ausschluss oder eine Aberkennung eines Preisgeldanspruchs erfolgt nur auf einer wirksamen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.

Die Teilnahmevoraussetzungen, Altersgrenzen und sportartspezifischen Anforderungen werden in der jeweiligen Turnierausschreibung bekannt gegeben.

§ 10 Sicherheit und Haftung

Der Veranstalter erfüllt die für die jeweilige Veranstaltung geltenden gesetzlichen Organisations-, Schutz- und Verkehrssicherungspflichten sowie einschlägige behördliche Vorgaben.

Die Teilnehmer haben die bekannt gegebenen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet werden.

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Sportart zu beachten und erforderliche Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

Bei einem von den Spielern frei gewählten Austragungsort liegen Betrieb, Zustand und anlagenbezogene Sicherheit im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anlageninhabers beziehungsweise Betreibers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Spieler sind für die zulässige Nutzung der Anlage, die Beachtung der Anlagen- und Sicherheitsregeln sowie ihr eigenes Verhalten verantwortlich. Eine Haftung des Anlageninhabers, Betreibers oder der Spieler richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen; durch diese AGB werden Dritten keine zusätzlichen Pflichten auferlegt.

Für Schäden, die ausschließlich aus dem Zustand oder Betrieb einer von den Spielern eigenständig gewählten, nicht vom Veranstalter betriebenen Anlage oder aus dem Verhalten der Spieler entstehen und für die den Veranstalter keine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit trifft, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung eigener Organisations-, Schutz- oder Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters und schließt insbesondere keine gesetzliche Haftung für Personenschäden oder für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden aus. Zwingende gesetzliche Haftung und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz und Veröffentlichung von Ergebnissen

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zur Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Durchführung des Turniers, Zahlungsabwicklung und Auszahlung von Preisgeldern, soweit eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

Ergebnisse und Platzierungen können im Rahmen der Turnierberichterstattung veröffentlicht werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Teilnehmer angemessen darüber informiert wurden.

Fotos, Videos oder sonstige personenbezogene Informationen werden zu Werbezwecken nur auf einer hierfür geeigneten Rechtsgrundlage verarbeitet oder veröffentlicht.

Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 12 Kommunikation und Beschwerden

Der Veranstalter kann die Teilnehmer über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten zu organisatorischen Fragen des jeweiligen Turniers kontaktieren.

Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihre Kontaktdaten aktuell sind.

Beschwerden zur Anmeldung, Durchführung, Ergebnisermittlung oder Preisgeldauszahlung können an die in der Turnierausschreibung angegebene Kontaktadresse gerichtet werden.

Gesetzliche Rechte und gesetzliche Fristen werden durch dieses Beschwerdeverfahren nicht eingeschränkt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam vereinbart wurden. Nachträgliche einseitige Änderungen zum Nachteil der Teilnehmer sind unzulässig, soweit das Gesetz dies vorsieht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

Weitere Angaben: Impressum · Datenschutzerklärung